Lexikon

Sklave

[
mittellateinisch
]
ein Mensch, der das Eigentum eines anderen Menschen ist und keinerlei oder nur geringen Rechtsschutz genießt.
Die Sklaverei ist entstanden durch die Verwendung der Kriegsgefangenen; sie bildete die Wirtschaftsgrundlage des Altertums. Nach römischem Recht stand dem Herrn das Recht über Freilassung, Leben und Tod seiner Sklaven zu. Während die Sklaverei im Orient bis in die neueste Zeit bestand (und in einigen islamischen Ländern z. T. noch versteckt besteht), wurde in Europa im Mittelalter nur die mildere Form der Leibeigenschaft ausgebildet. Die Sklaverei nahm einen neuen Aufschwung, als im 16. Jahrhundert afrikanische Sklaven für die Zuckerrohr- und Baumwollplantagen Amerikas gebraucht wurden. Die Bestrebungen zur Abschaffung des Sklavenhandels (in England 1807, in Brasilien erst 1888) gingen vom Abolitionismus aus; sie waren u. a. eine Ursache des US-amerikanischen Bürgerkriegs (Sezessionskrieg). Nachdem schon in der Französischen Revolution 1789 die Abschaffung des Sklavenhandels verkündet worden war, wurde das Verbot international festgelegt (Wiener Kongress 1815, Quintupelvertrag 1841, Kongo-Akte 1885, Anti-Sklavereiakte 1890, Übereinkommen des Völkerbundes 1926, Charta der UN 1945). In der Bundesrepublik Deutschland wird Versklavung nach § 234 StGB als Menschenraub mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. Zwangsarbeit.
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