Lexikon

Solidaritạ̈t

[
lateinisch
]
die wechselbezogene Verbundenheit und Mitverantwortung der Mitglieder einer Gruppe, sozialen Klasse oder Gemeinschaft (Gesinnungssolidarität und Handlungssolidarität), ursprünglich im Schuldrecht (Solidargläubiger und -schuldner), dann in der Nationalökonomie (Solidarismus) und in der Politik: Solidarität der wirtschaftlichen, der Parteiinteressen bzw. der diese Interessen Vertretenden (Interessensolidarität), in der Soziologie seit Durkheim (1893) mit der Unterscheidung der mechanischen Solidarität und organischen Solidarität verwandt. Solidaritätsphilosophie.
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