Lexikon

Volkslied

im Gegensatz zum Kunstlied ein populäres Lied, das im Allgemeinen mündlich überliefert und weitergegeben wird. Der Terminus wurde 1773 von J. G. Herder eingeführt. Es wird nach seiner sozialen Funktion bzw. Thematik vielfach unterteilt, u. a. in geistliches Volkslied, Kinder-, Liebes-, Heimat-, Soldaten-, Hirtenlieder. Einen Grenzfall stellt das in den 1920er und 1930er Jahren entstandene Arbeiterlied (besonders von H. Eisler gefördert) dar, ferner das politische Protestlied.
Der Annahme, dass die Volkslieder anonym im Volk entstünden (Produktionstheorie von J. Pommer), wurde der Nachweis entgegengesetzt, dass auch die Volkslieder individuelle Autoren haben (Rezeptionstheorie u. a. von L. Uhland und J. Meier); Zersingen, Zurechtsingen oder Umsingen begleiten den Prozess der Popularisierung.
Die Bemühungen der Gesangvereine und der Singbewegung um eine Wiederbelebung der durch Verschriftung und Unterhaltungsindustrie unterbrochenen Volksliedtradition wurden als dessen „zweites Dasein“ bezeichnet, das sich heute im Liedgut verschiedener Chöre, der Schule und in den neuerlichen Erscheinungen des Folklorismus äußert. Als Volkslied angesehen werden vielfach auch Operettenmelodien und Schlager, die als Evergreen oft ein beträchtliches Alter erreichen. Schließlich machten auch die neuen technischen Möglichkeiten (Schallplattenindustrie, Radio, Fernsehen) den Begriff der mündlichen Tradition fragwürdig. Den Schlager als das „Volkslied unserer Tage“ zu bezeichnen verkennt allerdings grundsätzliche Unterschiede zwischen beiden Formen. Volksliedsammlungen sind seit dem 15. Jahrhundert bekannt. Berühmt ist „Des Knaben Wunderhorn“ 18051808 von A. von Arnim und C. Brentano. Eine umfassende Melodiensammlung hat das 1914 gegründete Deutsche Volksliedarchiv in Freiburg im Breisgau angelegt.
Arnim, Achim von
Achim von Arnim
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