Lexikon
Zugabe
Geschenkwerbung; Zugabenwerbung; Wertreklamezusätzliche unentgeltliche Warenlieferung oder Leistung des Verkäufers neben der Hauptware oder -leistung. Zugaben waren im Allgemeinen verboten durch die Zugabe-VO vom 9. 3. 1932 mit mehrfachen Änderungen. Zulässig waren Reklamestücke von geringem Wert, die als solche durch eine dauerhafte, deutlich sichtbare Bezeichnung der Werbefirma gekennzeichnet waren. Die Zugabeverordnung wurde 2001 aufgehoben. – In Österreich ist die Zugabe im Zugabegesetz von 1934 geregelt, in der Schweiz enthält Art. 20 des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb von 1943/45 eine Ermächtigung an den Bundesrat zur Regelung des Zugabewesens.
Wissenschaft
Reine Kopfsache
Neue neuronale Techniken bauen Brücken zwischen Gehirn und Körper. Querschnittsgelähmte können ihre Arme und Hände wieder nutzen, und Menschen, die nicht mehr in der Lage sind zu sprechen, können wieder kommunizieren. von REINHARD BREUER Bill Kochevar war der erste Gelähmte, der seine Hand allein per Gedanken und Hightech steuern...
Wissenschaft
Quantencomputing: Alles nur Hype?
Quantencomputer gehören zu den am meisten diskutierten Zukunftstechnologien. Denn immer wieder heißt es, sie könnten Rechenprobleme lösen, an denen unsere herkömmlichen Computer kläglich scheitern. Doch je weiter die Forschung voranschreitet, desto mehr potenzielle Nutzungsmöglichkeiten lösen sich in Luft auf. Inzwischen komme...