Lexikon
Zugabe
Geschenkwerbung; Zugabenwerbung; Wertreklamezusätzliche unentgeltliche Warenlieferung oder Leistung des Verkäufers neben der Hauptware oder -leistung. Zugaben waren im Allgemeinen verboten durch die Zugabe-VO vom 9. 3. 1932 mit mehrfachen Änderungen. Zulässig waren Reklamestücke von geringem Wert, die als solche durch eine dauerhafte, deutlich sichtbare Bezeichnung der Werbefirma gekennzeichnet waren. Die Zugabeverordnung wurde 2001 aufgehoben. – In Österreich ist die Zugabe im Zugabegesetz von 1934 geregelt, in der Schweiz enthält Art. 20 des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb von 1943/45 eine Ermächtigung an den Bundesrat zur Regelung des Zugabewesens.
Wissenschaft
Lieber menschliche als künstliche Empathie
Chatbots können uns den Eindruck vermitteln, sie würden unsere Gefühle verstehen und empathisch darauf eingehen. Dabei wirken die Texte oft so authentisch, dass kein Unterschied mehr zu einem menschlichen Kommunikationspartner festzustellen ist. Und doch: Allein das Wissen, dass man mit einer künstlichen Intelligenz kommuniziert...
Wissenschaft
Sonne, Wärme, Dampf und Strom
Das Potenzial der Solarthermie für die Produktion von Ökostrom stellen Kraftwerke in Marokko seit einigen Jahren eindrucksvoll unter Beweis. von Ralf Butscher Wer sich wie der Autor dieses Beitrags auf eine geführte Rundreise durch Marokko begibt, macht vermutlich irgendwann auch in Ouarzazate Station. Die Stadt mit rund 70 000...