Lexikon
Zugabe
Geschenkwerbung; Zugabenwerbung; Wertreklamezusätzliche unentgeltliche Warenlieferung oder Leistung des Verkäufers neben der Hauptware oder -leistung. Zugaben waren im Allgemeinen verboten durch die Zugabe-VO vom 9. 3. 1932 mit mehrfachen Änderungen. Zulässig waren Reklamestücke von geringem Wert, die als solche durch eine dauerhafte, deutlich sichtbare Bezeichnung der Werbefirma gekennzeichnet waren. Die Zugabeverordnung wurde 2001 aufgehoben. – In Österreich ist die Zugabe im Zugabegesetz von 1934 geregelt, in der Schweiz enthält Art. 20 des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb von 1943/45 eine Ermächtigung an den Bundesrat zur Regelung des Zugabewesens.
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