Lexikon
Zugabe
Geschenkwerbung; Zugabenwerbung; Wertreklamezusätzliche unentgeltliche Warenlieferung oder Leistung des Verkäufers neben der Hauptware oder -leistung. Zugaben waren im Allgemeinen verboten durch die Zugabe-VO vom 9. 3. 1932 mit mehrfachen Änderungen. Zulässig waren Reklamestücke von geringem Wert, die als solche durch eine dauerhafte, deutlich sichtbare Bezeichnung der Werbefirma gekennzeichnet waren. Die Zugabeverordnung wurde 2001 aufgehoben. – In Österreich ist die Zugabe im Zugabegesetz von 1934 geregelt, in der Schweiz enthält Art. 20 des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb von 1943/45 eine Ermächtigung an den Bundesrat zur Regelung des Zugabewesens.
Wissenschaft
Als dem Mond die Luft ausging
Als der Erdtrabant jung war, peitschten Stürme in einer heißen Atmosphäre über seine geschmolzene Oberfläche. von THORSTEN DAMBECK Die ersten Menschen auf den Mond mussten ihre Luft mitbringen: Neil Armstrong und Buzz Aldrin trugen im Juli 1969 Rucksäcke, die sie mit reinem Sauerstoff versorgten. Höchstens 6,5 Stunden hätten sie...
Wissenschaft
Aufschlussreicher Komet
Die Rosetta-Mission wurde vor einigen Jahren beendet. Doch die gewonnen Daten bringen noch immer neue Einsichten – auch über die Erde und den Ursprung unseres Sonnensystems. von DIRK EIDEMÜLLER Rosetta war eine der wichtigsten Raumsonden, die die Europäische Weltraumagentur ESA gestartet hat. Der Späher war im Jahr 2004 ins All...