Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

bekennen

be|kn|nen
V.
67, hat bekannt
I.
mit Akk.
1.
offen aussprechen, zugeben, eingestehen;
eine Sünde, ein Vergehen, die Wahrheit b.
2.
offen bezeugen;
seinen Glauben b.
II.
refl.
1.
sich b.
erklären, dass man sich eine Eigenschaft zuschreibt;
sich schuldig b.; sich als unwissend b.
2.
sich zu etwas b.
erklären, dass man etwas für gut, richtig hält, dass man an etwas glaubt;
sich zum Christentum, sich zu einer politischen Partei b.
3.
sich zu jmdm. b.
erklären, dass man an jmds. Seite steht, dass man der gleichen Meinung ist wie jmd.;
sich zu Christus, zu einem Verhafteten b.
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