Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

belegen

be|le|gen
V.
1, hat belegt; mit Akk.
1.
etwas b.
a)
als besetzt, als nicht mehr frei kennzeichnen;
einen Platz b.;
vgl.
belegt
b)
etwas mit etwas b.
etwas auf etwas legen;
den Boden mit Fliesen, Teppichen b.
c)
sich als Hörer für etwas eintragen;
Vorlesungen b.
d)
den Nachweis für die Richtigkeit, für das Vorhandensein von etwas erbringen;
diese Behauptung kann ich schriftlich b.; können Sie Ihre Ausgaben denn b.?; diesen Ausdruck kann man bei Goethe b.
2.
jmdn. mit etwas b.
jmdm. etwas auferlegen;
eine Stadt (= die Einwohner) mit Abgaben, Steuern b.; jmdn. mit einer Geldstrafe b.
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