Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
erlauben
er|lau|ben I.
〈mit Akk.〉
etwas e.
1.
(von Personen)
seine Einwilligung zu etwas geben, etwas zulassen, gestatten;
das erlaube ich nicht; erlaubst du, dass ich mitgehe?; erlaube, dass ich dich unterbreche, dass ich dir widerspreche; erlaube mal!
〈als Protest gegen eine Äußerung oder Handlung〉
, eigtl.: erlaube, dass ich widerspreche, eingreife; e. Sie?
〈Höflichkeitsformel〉
darf ich?
(z. B.
darf ich vorbei?, darf ich das wegnehmen?
); wer hat dir erlaubt, das wegzunehmen?; der Arzt hat mir das Spazierengehen erlaubt; erlaubt sein
zugelassen, gestattet sein;
das Rauchen ist hier (nicht) erlaubt
2.
(von Sachen)
möglich machen, zulassen;
seine gesellschaftliche Stellung erlaubt ihm ein großzügiges Leben; meine Zeit erlaubt es leider nicht, mitzukommen; seine labile Gesundheit erlaubt ihm keine großen Reisen
II.
〈mit Dat. (sich) und Akk.〉
sich etwas e.
1.
sich die Freiheit nehmen, den Mut, die Möglichkeit haben (etwas zu tun, zu sagen);
ich kann es mir e., ihm die Meinung zu sagen; ich kann es mir zeitlich, finanziell (nicht) e., jedes Jahr eine große Reise zu machen
2.
〈in Höflichkeitsformeln〉
darf ich mir e., zu …?
darf ich …?;
ich werde mir e., Sie einmal anzurufen; wenn ich mir die Bemerkung e. darf
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