Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

nachweisen

nach|wei|sen
V.
177, hat nachgewiesen
I.
mit Akk.
etwas n.
den Nachweis für etwas erbringen, beweisen, dass etwas vorhanden oder richtig ist;
Bakterien, eine Vergiftung im Blut n.; das lässt sich ohne weiteres n.; er kann glaubhaft n., dass
II.
mit Dat. und Akk.
jmdm. etwas n.
beweisen, dass jmd. etwas getan oder gesagt hat;
jmdm. einen Diebstahl, seine Fehler n.; man kann ihm nichts n.; aufgrund eines Tonbands jmdm. eine Äußerung n.
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