Wahrig Herkunftswörterbuch

Gemahl

die Bezeichnung für einen Ehegatten geht über
mhd.
gemahel,
ahd.
gimahalo „Bräutigam“ auf
germ.
*maþla „Versprechen; Verhandlung“ zurück; die ursprüngliche Bedeutung ist demnach „der/die Versprochene“; der Zusammenhang mit „Verhandlung, Vertrag“ lässt sich auf die Tatsache zurückführen, dass in germanischer Zeit Verlobungen einen Vertrag voraussetzten, der meist zwischen zwei Volksstämmen geschlossen wurde

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