Lexikon
Absehen von Strafe
vom StGB in bestimmten Fällen (z. B. Aussagenotstand, Eidesdelikte) oder allgemein, wenn den Täter die Folgen der Tat schwer getroffen haben und keine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt ist (§ 60 StGB), vorgesehene Möglichkeit, den Täter zwar schuldig zu sprechen, jedoch keine Strafe zu verhängen.
Wissenschaft
Eigenes kindliches Gesicht weckt Erinnerungen
Erinnerungen aus unserer Kindheit können wir als Erwachsene oft nur noch schwer abrufen. Doch womöglich könnte ein einfacher Trick unserem Gedächtnis auf die Sprünge helfen: In einem Experiment erinnerten sich Testpersonen detaillierter an frühe autobiografische Erlebnisse, wenn sie ihr eigenes Gesicht währenddessen in einer...
Wissenschaft
Das vernetzte Gehirn
Wie Nervenzellen verschaltet sind, bestimmt darüber, wie wir wahrnehmen und denken. von SUSANNE DONNER Wieso weiß ich, wie ich heiße? Noch rätseln Neurowissenschaftler über diese an sich einfache Frage. Sie vermuten, dass diese Information in Form eines bestimmten Aktivierungsmusters von Nervenzellen im Gehirn gespeichert sind....
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