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Amt

allgemein
fester, dauernder Aufgabenkreis. Private und öffentliche Ämter können hauptamtlich oder nebenamtlich (gegen Entgelt) oder ehrenamtlich (unentgeltlich) ausgeübt werden. Öffentliche Ämter umfassen Aufgaben der Staatsgewalt; ehrenamtliche Ausübung ist als Laienbeteiligung an der Ausübung der Staatsgewalt, besonders im Strafprozess, bedeutsam (Geschworene, Schöffen).

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