Lexikon
durchlaufende Posten
Einnahmen, die zur Ablieferung an einen Dritten bestimmt sind und daher zu gleich hohen Ausgaben führen. § 10 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz beschränkt den Begriff der durchlaufenden Posten auf Beträge, die ein Unternehmen in fremdem Namen und für fremde Rechnung vereinnahmt und verausgabt (Entgelt).
Wissenschaft
News der Woche 15.11.2024
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Eine doppelte Überraschung
Biber und Fischotter waren lange aus weiten Teilen Europas verschwunden. Nun kehren beide zurück und verblüffen dabei die Fachwelt. von KURT DE SWAAF Ihre Spuren sind unübersehbar. Schon von der Alten Brücke aus erkennt man gefällte Weidenstämme, deren kahle Spitzen jetzt im Fluss liegen. Näher dran, am Ufer, gibt es weitere...