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durchlaufende Posten

Einnahmen, die zur Ablieferung an einen Dritten bestimmt sind und daher zu gleich hohen Ausgaben führen. § 10 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz beschränkt den Begriff der durchlaufenden Posten auf Beträge, die ein Unternehmen in fremdem Namen und für fremde Rechnung vereinnahmt und verausgabt (Entgelt).

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