Lexikon

Knsul

Völkerrecht
der ständige Vertreter eines Staates in den wichtigsten Städten des Auslands, hauptsächlich mit der Wahrung der wirtschaftlichen und persönlichen Interessen seiner Landsleute beauftragt (Gegensatz: Diplomaten, die politische Vertretung des Staates). Die Konsuln sind entweder Berufsbeamte des Heimatstaats oder Staatsangehörige des Aufenthaltsstaats, die meist als Kaufleute von einem anderen Land mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt werden (Berufskonsul, Wahlkonsul, Honorarkonsul). Jurisdiktionskonsuln waren Konsulen, die aufgrund von Kapitulationsverträgen zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über eigene Staatsangehörige im fremden Land unter Anwendung des eigenen Rechts befugt waren; diese Einrichtung hat nach Ende der Kolonialzeit ihren Abschluss gefunden. Die Ausübung der konsularischen Tätigkeit ist von der Zustimmung des Aufenthaltsstaates abhängig (Exequatur) und ist jeweils auf einen bestimmten Amtsbezirk beschränkt. Das Konsularwesen ist international geregelt im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen vom 24. 4. 1963.
Fossile Weichtiere
Wissenschaft

„Punk“ und „Emo“ verändern die Weichtier-Geschichte

Frühe Weichtiere galten bislang als anatomisch eher simpel strukturiert, doch zwei neue Fossilienfunde aus England stellen diese Vorstellung nun in Frage. Bei den 430 Millionen Jahre alten Urzeit-Mollusken handelt es sich um Wesen, die einer Mischung aus Schnecken und Würmern ähnelten und deren Panzer mit markanten Stacheln...

Kirigami-Fallschirm
Wissenschaft

Stabile Fallschirme dank Kirigami-Muster

Bei der japanischen Kunst des Kirigami wird Papier so geschnitten und gefaltet, dass es dreidimensionale Strukturen formt. Inspiriert von dieser Technik haben Forschende nun eine neue Art von Fallschirmen entwickelt. Als Ausgangsmaterial dient eine flache Plastikscheibe, in die zahlreiche versetzte Schlitze geschnitten werden. Im...

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