Lexikon

Stiftung

bürgerliches Recht
Zuwendung von Vermögenswerten zu einem vom Stifter bestimmten Zweck. Das Stiftungsvermögen kann rechtsfähig sein; es muss dann einen Vorstand haben und steht in der Regel unter Staatsaufsicht. Bei privatrechtlicher Stiftung bedarf das Stiftungsgeschäft ferner staatlicher Genehmigung, bei Stiftung unter Lebenden außerdem der Schriftform, bei Stiftung von Todes wegen der Form der Verfügung von Todes wegen (§§ 8088 BGB). Rechtsfähige Stiftungen des öffentlichen Rechts werden durch staatlichen Hoheitsakt, regelmäßig durch Gesetz, errichtet (z. B. Stiftung Preußischer Kulturbesitz in der Bundesrepublik Deutschland). Seit 2000 können durch das Gesetz vom 14. 7. 2000 Zuwendungen an gemeinnützige private Stiftungen sowie an öffentlich-rechtliche und kirchliche Stiftungen pro Jahr bis zu 20 500 Euro oder bis zu 5% eines Jahreseinkommens als Sonderabzug steuermindernd geltend gemacht werden. Stiftungsgründer können einmalig eine Summe von 307 000 Euro in den ersten zehn Jahren steuermindernd absetzen.
Perseverance, Mars
Wissenschaft

Auf der Suche nach Lebensspuren

Die NASA-Rover Perseverance und Curiosity fahnden auf dem Mars nach organischen Molekülen. Jetzt sind sie in den Sedimenten zweier Urzeit-Seen fündig geworden. von THORSTEN DAMBECK Falls jemand in ferner Zukunft eine Wanderung auf dem Mars beabsichtigen sollte, hätte Sebastian Walter von der Freien Universität Berlin eine...

Operation, Holomedizin
Wissenschaft

Eine Leber aus Licht

Dreidimensionale virtuelle Darstellungen von inneren Organen helfen Chirurgen dabei, schwierige Operationen präzise zu planen und sicher zu bewerkstelligen. von TIM SCHRÖDER „Austherapiert“ hieß es für Antonia D. vor vier Jahren. Der Darmkrebs hatte gestreut und in ihrer Leber Metastasen gebildet – an Stellen, die kaum zu...

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