Lexikon

Stiftung

bürgerliches Recht
Zuwendung von Vermögenswerten zu einem vom Stifter bestimmten Zweck. Das Stiftungsvermögen kann rechtsfähig sein; es muss dann einen Vorstand haben und steht in der Regel unter Staatsaufsicht. Bei privatrechtlicher Stiftung bedarf das Stiftungsgeschäft ferner staatlicher Genehmigung, bei Stiftung unter Lebenden außerdem der Schriftform, bei Stiftung von Todes wegen der Form der Verfügung von Todes wegen (§§ 8088 BGB). Rechtsfähige Stiftungen des öffentlichen Rechts werden durch staatlichen Hoheitsakt, regelmäßig durch Gesetz, errichtet (z. B. Stiftung Preußischer Kulturbesitz in der Bundesrepublik Deutschland). Seit 2000 können durch das Gesetz vom 14. 7. 2000 Zuwendungen an gemeinnützige private Stiftungen sowie an öffentlich-rechtliche und kirchliche Stiftungen pro Jahr bis zu 20 500 Euro oder bis zu 5% eines Jahreseinkommens als Sonderabzug steuermindernd geltend gemacht werden. Stiftungsgründer können einmalig eine Summe von 307 000 Euro in den ersten zehn Jahren steuermindernd absetzen.
Ein Schiff bringt die Mumie des Sennefer nach Abydos. Ägyptische Wandmalerei aus dem 15. Jahrhundert v. Chr.
Wissenschaft

Die Segel gehisst

Besiedlungsspuren lassen frühe Reisen übers Meer vermuten. Bis ins 10. Jahrhundert n.Chr. gab es keine nennenswerten technischen Navigationshilfen. Von ROLF HEßBRÜGGE Von den ersten Seefahrern ist uns nichts geblieben, keine Abbildungen, keine Schiffsfragmente, keine sonstigen Hinterlassenschaften. Umso spannender waren Meldungen...

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Wissenschaft

Sind die Gedanken noch frei?

Wissenschaftler untersuchen, ob sich Gedanken mithilfe von Hirnaufnahmen auslesen lassen. von CHRISTIAN WOLF Was haben Facebooks Mark Zuckerberg und der Tesla-Unternehmer Elon Musk gemeinsam? Beide träumen den Traum vom Gedankenlesen. Facebook kaufte 2019 das Start-Up CTRL-Labs. Die Firma tüftelt an der Entwicklung einer...

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