Lexikon
Währungsunion
Vereinigung von Staaten zur Einführung einer einheitlichen gemeinsamen Währung und Währungspolitik. Die deutsch-deutsche Währungsunion wurde 1990 im Staatsvertrag zwischen der BRD und der DDR festgelegt. Der Umtauschkurs für Löhne, Gehälter, Renten, Mieten sowie andere wiederkehrende Zahlungen war 1:1, für alle übrigen Verbindlichkeiten galt das Verhältnis zwei Mark der DDR für eine DM. Private Spareinlagen wurden bis zu bestimmten Grenzen (2000–6000 Mark) 1:1 umgetauscht, für darüber liegende Beträge galt ebenfalls ein Umtauschkurs von 2:1. Personen und Firmen, die ihren Sitz nicht in der DDR hatten, mussten ihre Guthaben im Kurs 3:1 umtauschen. Ab Mai 1990 lag der offizielle Wechselkurs einheitlich bei 2:1.
Ein Währungsblock (auch: Währungszone) besteht aus einem Länderzusammenschluss, bei dem die natürlichen Währungen an eine vorherrschende Währung (Leitwährung oder Währungskombination) gebunden werden, wodurch ein relativ stabiler Wechselkurs entsteht. Europäische Wirtschafts- und Währungsunion.
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