Lexikon
Wahlrecht
das Recht des Einzelnen auf Teilnahme an der Wahl. Auch nach dem allgemeinen Wahlrecht ist nicht jeder Staatsbürger berechtigt, zu wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt zu werden (passives Wahlrecht). Vielmehr ist das Wahlrecht an bestimmte verfassungsrechtliche oder andere gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Diese betreffen aber nur persönliche (in den einzelnen Staaten verschieden festgelegte) Mindesterfordernisse für eine vernunfts- und gemeinschaftsgerechte Wahlentscheidung, z. B. bestimmtes Lebensalter, volle Geschäftsfähigkeit und staatsrechtliche Unbescholtenheit. Dagegen verbietet der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts den Ausschluss von Wahlberechtigten nach anderen Gesichtspunkten, insbesondere nach denjenigen ihrer Zugehörigkeit zu bestimmten biologischen, nationalen, religiösen, beruflichen, politischen oder wirtschaftlichen Gruppen. Das freie Wahlrecht verbietet jede Art und Form von staatlicher Einwirkung auf die Wahlentscheidung; auch private Beeinflussung durch Wahlbestechung, Wahlnötigung, Wahltäuschung, Wahlfälschung und Wahlverhinderung ist strafrechtlich verboten.
Wissenschaft
Geboren, um zu leben
Die Kindermedizin ließ die Lebenserwartung im letzten Jahrhundert enorm steigen. Heute steht sie vor neuen Herausforderungen. von SUSANNE DONNER Ich habe vierzehn Kinder großgezogen, und davon sind bloß sieben gestorben“, schrieb eine Frau 1912 in einem Brief an die Berliner Verwaltung. „Nur“ sieben Kinder, die sie verlor! Da...
Wissenschaft
Kosmische Kollision
Die Zukunft der Milchstraße ist turbulent: Erst kommt es zum Crash mit der Andromeda-Galaxie, dann fusionieren beide Sterneninseln. von RÜDIGER VAAS Seit dem Urknall vor 13,8 Milliarden Jahren dehnt sich der Weltraum aus, und die Galaxienhaufen entfernen sich voneinander. Doch im kleineren kosmischen Maßstab, in der Größenordnung...
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