Lexikon

Wertpapier

Urkunde über ein Vermögensrecht, bei dem das Recht an den Besitz der Urkunde gebunden ist. Unter die Wertpapiere fallen z. B. der Wechsel und der Hypothekenbrief. Im engeren Sinne meint der Begriff Papiere, die an der Börse gehandelt werden, die sog. Effekten, z. B. Aktien oder verschiedene Arten von Anleihen.
Wertpapiere lassen sich nach verschiedenen Kriterien unterscheiden: nach Art des verbrieften Rechtes z. B. in Forderungspapiere (Anleihen) und Mitgliedschaftspapiere (Aktien). Eine andere Betrachtung stellt den jeweils Berechtigten in den Mittelpunkt (Namenspapiere). Auch Inhaberpapiere, Orderpapiere.
Wissenschaft

„Spider-Man-Technologie“ entwickelt

Das Fantasy-inspirierte Verfahren zeigt Anwendungspotenzial. © Marco Lo Presti, Tufts University Er kann klebrige Spinnen-Fäden aus seinem Handgelenk abfeuern: Der Comic-Held Spider-Man hat Forschende zur Entwicklung einer raffinierten Technologie inspiriert. Dabei wird ein Strahl aus flüssiger Seide aus einer Düse abgeschossen,...

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Wissenschaft

Die Direktorin der Dinge

„In der Natur nimmt die Entropie die Rolle des Direktors ein, die Energie aber nur die eines Buchhalters.“ So hat der große Physiker Arnold Sommerfeld einmal die Aufgaben der beiden physikalischen Größen mit den ähnlich klingenden Namen unterschieden. Die Karriere der beiden Begriffe Energie und Entropie begann im 19. Jahrhundert...

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