Lexikon

Zulassung

Biologie
amtliche Erlaubnis, chemische Mittel zum Pflanzen- und Vorratsschutz einzusetzen; eine solche Zulassung ist durch das Pflanzenschutzgesetz (1968, geändert 1998) zur Einfuhr und zum gewerbsmäßigen Vertrieb solcher Mittel vorgeschrieben; sie erfolgt durch die Biologische Bundesanstalt (BBA) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Zulassung wird nach Prüfung der toxikologischen und umweltrelevanten Eigenschaften des betreffenden Mittels für einen Zeitraum von 10 Jahren erteilt und wird durch ein Zulassungszeichen mit Zulassungsnummer auf der Verpackung kenntlich gemacht.
Schwarze Löcher, All, Universum
Wissenschaft

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