Lexikon
Zulassung
Biologie
amtliche Erlaubnis, chemische Mittel zum Pflanzen- und Vorratsschutz einzusetzen; eine solche Zulassung ist durch das Pflanzenschutzgesetz (1968, geändert 1998) zur Einfuhr und zum gewerbsmäßigen Vertrieb solcher Mittel vorgeschrieben; sie erfolgt durch die Biologische Bundesanstalt (BBA) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Zulassung wird nach Prüfung der toxikologischen und umweltrelevanten Eigenschaften des betreffenden Mittels für einen Zeitraum von 10 Jahren erteilt und wird durch ein Zulassungszeichen mit Zulassungsnummer auf der Verpackung kenntlich gemacht.
Wissenschaft
Kosmischer Babyboom
Vor etwa zehn Milliarden Jahren entstanden auf einen Schlag sehr viele Sterne. Seither sinkt die Geburtenrate – und inzwischen hat eine Art kosmischer Dämmerzustand begonnen. von THOMAS BÜHRKE Das Sternbild Fornax (Chemischer Ofen) besteht nur aus wenigen lichtschwachen Sternen. Doch Kosmologen fanden dort den sprichwörtlichen...
Wissenschaft
»Stress verstärkt die Beschwerden«
Wie Menschen mit Reizdarm Erkenntnisse aus der Forschung berücksichtigen können, erklärt Facharzt Martin Storr. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Prof. Storr, wann spricht man von einem Reizdarm? Für die Diagnose Reizdarm-Syndrom sind drei Kriterien entscheidend: Es bestehen Beschwerden im Bauchraum. Diese Beschwerden...