Lexikon

Zuständigkeit

Kompetenz
die Befugnis zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und zur Wahrnehmung eines bestimmten Aufgabenkreises; auch diese Tätigkeit bzw. dieser Aufgabenkreis selbst. Im behördlichen und gerichtlichen Verfahren werden örtliche, sachliche und funktionelle (instanzielle) Zuständigkeiten unterschieden.

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