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Der energetische Fingerabdruck
Seit Oktober ist er auch für Immobilien vorgeschrieben, die zwischen 1965 und 1977 errichtet worden sind. Vom 1. Januar 2009 an sind dann sämtliche Wohngebäude ausweispflichtig. Am 30. September 2008 endete die Wahlfreiheit für die rund 15 Millionen privater Hausbesitzer zwischen teurem Bedarfspass und günstigem Verbrauchspass. Das Überraschende: die Immobilienbesitzer haben davon kaum Gebrauch gemacht.
Bedarfspass und Verbrauchspass
Den Energiepass gibt es in zwei Varianten: als "Bedarfspass" und als "Verbrauchspass". Gebäudeeigentümer können in den meisten Fällen zwischen den beiden Varianten frei wählen. Der "Verbrauchspass" ist kostengünstiger, liefert allerdings keine Erkenntnisse darüber, was den Energieverbrauch beim untersuchten Gebäude verursacht. Die Laufzeit der Energieausweise beträgt jeweils zehn Jahre.
Welche Informationen enthält der Energiepass?
Für den "Bedarfspass" nimmt der Fachmann in einer technischen Analyse die Bausubstanz, die verbauten Materialien und die Heizungsanlage des Gebäudes unter die Lupe: Wie ist die Fassade gedämmt? Wie ist der energetische Zustand von Dach und Leitungsrohren? Wie hoch sind Fensterqualität und Luftdichtigkeit? Der ausstellende Fachmann nennt genau die energetischen Schwachstellen und gibt fundierte Tipps für eine Modernisierung. Aufgrund des Gebäudezustands berechnet er die Energie, die für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung bei durchschnittlicher Nutzung benötigt wird.
Der "Verbrauchspass" entsteht auf Grundlage der Heizkostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Vormieter bei Heizung und Warmwasser in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung eines Gebäudes im Verbrauchspass hängt daher stark vom individuellen Heizverhalten der Bewohner ab.