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10. August 1931  -  Wegen der Polizistenmorde vom 9 ...

Wegen der Polizistenmorde vom 9. August wird das Erscheinen des KPD-Organs "Die Rote Fahne" für 14 Tage verboten und das Karl-Liebknecht-Haus, in Berlin das Hauptquartier der KPD, bis zum 20. August polizeilich besetzt. Über den Bülowplatz wird eine zwölftägige Polizeisperre verhängt.

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