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11. Februar 1937  -  In einer Anweisung des deutschen ...

In einer Anweisung des deutschen Propagandaministeriums für die Presse wird darauf hingewiesen, dass der Vollzug der Todesstrafen nunmehr einheitlich mit dem Fallbeil stattfindet. Es wird verboten, die wenigen zentralen Hinrichtungsorte im Deutschen Reich bei den Hinrichtungsnachrichten zu nennen.

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