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11. Januar 2000
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Luxemburg
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Luxemburg: Auch den Frauen muss der Dienst mit der Waffe in der Bundeswehr offen stehen. Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass die bisherige Regelung, wonach die Bundeswehr Frauen nur zum Sanitäts- und Militärmusikdienst zulässt, gegen das Recht der Europäischen Union verstößt. Die Richter geben damit der deutschen Elektronikerin Tanja Kreil aus Hannover Recht. Sie hatte sich 1996 für einen Posten zur Instandsetzung von Waffenelektronik beworben und war mit der Begründung abgewiesen worden, dass Frauen keinen Dienst mit der Waffe leisten dürften.
Wissenschaft
Kampf den Kopfschmerzen
Regelmäßige Migräneattacken sollte niemand einfach hinnehmen. Die Forschung hat viele effektive Therapien zur Vorbeugung entwickelt. von SUSANNE DONNER Wenn es wärmer wird und andere endlich mehr Zeit im Freien verbringen, beginnt für Theresa Kühn (Name geändert) eine schlimme Zeit. Sie wickelt ein Tuch um ihren Kopf und setzt...
Wissenschaft
Fatale Rauchzeichen
Dass Zigarettenrauch nicht gesund ist, weiß man schon lange. Wenn Raucherinnen und Raucher derart stark husten müssen, dass ihnen beinahe das Beuschel zum Hals rauskommt, nennt man das in Österreich deshalb gern einen Friedhofsjodler. Trotzdem war das Gezeter groß, als die Europäische Kommission unlängst empfohlen hat, rauchfreie...