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12. Mai 2005  -  Berlin ...

Berlin: Der Bundestag verabschiedet gegen die Stimmen der Opposition ein Gesetz zur Neuregelung des sog. Großen Lauschangriffs und kommt damit den Auflagen des Bundesverfassungsgerichts nach. Die akustische Wohnraumüberwachung darf künftig nur bei Verdacht eines besonders schweren Verbrechens angeordnet werden und es darf dabei nicht zu "Eingriffen in den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung" kommen.

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