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13. Februar 2008  -  Verfassungsgericht kippt Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen ...

Verfassungsgericht kippt Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen: Die Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein verstößt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz, weil sie kleine Parteien benachteilige. Geklagt hatten die schleswig-holsteinischen Grünen sowie Partei Die Linke.

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