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Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht weist eine Klage der unionsgeführten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen gegen das am 1. August 2001 in Kraft getretene Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Partnerschaft ab. Die Länder hatten in der Homosexuellen-Ehe eine Bedrohung der grundgesetzlich geschützten Familie gesehen.

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