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2. Oktober 1939  -  In deutschen Gaststätten muss mindestens ...

In deutschen Gaststätten muss mindestens ein markenfreies Eintopf- oder Tellergericht als Stammessen angeboten werden. Im übrigen können dort Brot, Fleisch und Nährmittel auf Haushalts- bzw. Reisekarten bezogen werden.

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