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2. September 1907  -  Die Behörden von Großlichterfelde bei ...

Die Behörden von Großlichterfelde bei Berlin weisen in einer Bekanntmachung darauf hin, dass russische und österreichisch-polnische Gastarbeiter nur in der Landwirtschaft, nicht aber in der Industrie beschäftigt werden dürfen. An alle Betriebe ergeht die Aufforderung, die Fremdarbeiter bis zum 1. Oktober zu entlassen. Die Arbeiter selbst werden angewiesen, "bei Vermeidung des Zwangstransports den Ort spätestens bis 15. Oktober des Jahres zu verlassen".

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