Kalender
28. März 1978
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Das Bundesverkehrsministerium verfügt eine Geschwindigkeitsbegrenzung
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Das Bundesverkehrsministerium verfügt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für den unteren Luftraum bis zu einer Höhe von 3000 Metern. In diesem Bereich dürfen Flugzeuge eine Geschwindigkeit von 250 Knoten (460 km/h) künftig nicht überschreiten. Dadurch soll die Sicherheit des stark gestiegenen Flugverkehrs erhöht werden.
Wissenschaft
Aus Alt mach Neu
Vor zwanzig Jahren tobte eine erbitterte Diskussion um die Evolutionstheorie durch das Internet. Anlass war ein Artikel, den ein Herr Stephen C. Meyer in der Zeitschrift Proceedings of the Biological Society of Washington veröffentlicht hatte. Dessen Titel lautete „The origin of biological information and the higher taxonomic...
Wissenschaft
Die Sternenstaub-Fabrik
Ein todgeweihter Riesenstern trumpft in seiner letzten Lebensphase noch einmal auf: Zusammen mit seinem Partner speit er enorme Staubmengen ins All.
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