Kalender
5. Februar 1987
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Vertreter des Bundeskartellamtes
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Vertreter des Bundeskartellamtes, der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditversicherung) und die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern einigen sich auf einen Kompromiss in der Frage, wem die Schufa Informationen über die Zahlungsfähigkeit der Kunden geben darf. Danach werden Wohnungsunternehmen, Makler, Bauträger, Automatenhändler, Brauereien und der Getränkegroßhandel sowie Dienstleistungsunternehmen wie Lesezirkel, Fernschulen und Möbelspediteure vom Schufa-Auskunftsverfahren künftig ausgeschlossen.
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