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7. Oktober 1987  -  In Kassel entscheidet das Bundesarbeitsgericht ...

In Kassel entscheidet das Bundesarbeitsgericht, dass eine Überwachung von Arbeitnehmern durch verdeckte Videokameras grundsätzlich unzulässig ist, weil dadurch ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden könnten.

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