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9. Juli 1934  -  Das amtliche Deutsche Nachrichtenbüro in ...

Das amtliche Deutsche Nachrichtenbüro in Berlin meldet, dass ein sechsmonatiges Einfuhrverbot für die "Neue Zürcher Zeitung", die "Basler Nationalzeitung" und den "Berner Bund" erlassen worden sei, nachdem die Schweiz die Einfuhr des "Völkischen Beobachters", des "Angriffs" und der "Berliner Börsenzeitung" verboten habe.

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