Lexikon
Behörde
relativ selbständige Dienststelle im Verwaltungsaufbau des Staates und öffentlicher Körperschaften mit der Befugnis, die Verwaltungsaufgaben des Behördenträgers (Bund, Land, Gemeinde) im Rahmen ihrer Zuständigkeit selbständig nach außen wahrzunehmen. Alle Behörden des Bundes und der Länder sind nach Art. 35 GG zu gegenseitiger Rechts- und Amtshilfe verpflichtet. – In
Österreich
ist die Behörde das mit Vollzugsgewalt ausgestattete amtliche Organ (Gerichte, Verwaltungsbehörden). – Die Schweizer
Behörden sind Gemeinde-, Kreis-, Bezirks-, Kantons- oder Bundesbehörden.
Wissenschaft
Elektronische Haut mit Magnetsinn
VR-Spiele durch kleine Fingerbewegungen steuern, Displays berührungslos bedienen oder Magnetfelder detektieren: Ein Forschungsteam hat eine neuartige “elektronische Haut” entwickelt, die genau dies ermöglicht. Das hauchfeine Material reagiert schon auf feinste Veränderungen des lokalen Magnetfelds mit Änderungen des elektrischen...
Wissenschaft
»Es ist unklar, ob sich die Automatisierung rechnet«
Wie gut fügen sich unbemannte, ferngesteuerte oder autonom fahrende Binnenschiffe in die Transport- und Hafenlogistik ein? Cyril Alias erläutert die Hürden. Das Gespräch führte TIM SCHRÖDER Herr Alias, unbemannte Schiffe scheinen die perfekte Lösung zu sein, um dem Personalmangel in der Binnenschifffahrt zu begegnen. Ist das die...