Lexikon
Diktatụr
[
die; lateinisch
]Zusammenfassung der politischen Gewalt in der Hand einer Person oder Gruppe unter Ausschaltung der verfassungsrechtlichen oder gewohnheitsrechtlichen Schranken (Gegensatz: Demokratie). Eine Diktatur wird häufig durch scheindemokratische Elemente, z. B. machtloses Parlament oder „stillgelegte“ Verfassung, oder manipulative Volksentscheide verschleiert. Den Übergang zur Diktatur bildet vielfach der autoritäre Staat.
Typen und Charakter von Diktatur
Diktatur kann durch eine Einzelperson (Diktator; „Führer“), Familie (Familien-Diktatur), Gruppe (z. B. Partei-Diktatur), durch Militärmachthaber (Militär-Diktatur; „Junta“) oder eine Gesellschaftsklasse (Klassen-Diktatur) ausgeübt werden. Mit Diktatur des Proletariats etwa beschreibt K. Marx die Übergangsphase zwischen bürgerlicher u. klassenloser Gesellschaft; im Marxismus-Leninismus wurde sie später als Staatsform umgedeutet.
Diktatur als Dauerzustand ist meist durch Aufhebung der Gewaltenteilung, Übergang von Rechtsetzung und Gesetzgebung auf die Exekutive und Vereinigung der wichtigsten Staatsämter bzw. -funktionen in einer Hand gekennzeichnet. Typisch für eine Diktatur ist die Ausschaltung des Parlaments, Verstärkung des Strafrechtsschutzes zugunsten des Regimes und die Aufstellung von Milizen zur Durchsetzung diktatorischer Maßnahmen.
Im modernen demokratischen Verfassungsrecht ist Diktatur auch als Fall eines vorübergehenden Zustands vorgesehen, z. B. zur Niederschlagung von inneren Unruhen, im Verteidigungsfall oder zur Behebung von naturbedingten Notständen (Ausnahmezustand); dazu sind verschiedene Regularien vorgesehen (z. B. Notstandsverfassung in Deutschland).
Historische Ausprägungen der Diktatur
Im antiken Rom gab es eine rechtmäßige zeitlich begrenzte Diktatur zur Abwendung von Notständen; Cäsar ließ sich im Bürgerkrieg allerdings zum Diktator auf Lebenszeit ernennen (45 v. Chr.). Auch Revolutionen mündeten in eine Diktatur, wie in England unter O. Cromwell 1649 und in Frankreich durch den Staatsstreich Napoleons (1799).
Nach dem 1. Weltkrieg hatte sich in vielen Staaten die konstitutionell begründete Diktaturgewalt auf scheinbar legalem Weg zu einem verfassungswidrigen Dauerzustand entwickelt, z. B. in Italien (B. Mussolini), Türkei (K. Atatürk), Spanien (F. Franco), Portugal (A. Salazar) oder Ungarn (M. Hórthy).
Die nationalsozialistische Diktatur in Deutschland (1933–45) war formal durch verschiedene Notverordnungen des Reichs-Präsidenten sowie das vom Reichstag beschlossene Ermächtigungsgesetz legitimiert. An der Spitze stand der „Führer u. Reichskanzler“ A. Hitler, der alle wesentlichen Entscheidungen traf („Führerstaat“). Staatsdoktrin war die nationalsozialistische Ideologie, Staatspartei die NSDAP, nationalsozialistische Organisationen dominierten Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur (totalitärer Staat).
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