Lexikon

Abschlag

Börsenwesen
bei Effekten: 1. Disagio bei der Emission von festverzinslichen Wertpapieren; 2. Minderung des Börsenkurses nach Auszahlung einer Dividende an die Aktionäre (Dividendenabschlag) oder nach Fortfall des Bezugsrechts (Bezugsrechtsabschlag) für neue Aktien. Bezugsrechte entschädigen Altaktionäre für einen Kursverlust wegen einer Ausgabe neuer Aktien. Der Wert des Bezugsrechts wird am Tag der Ausgabe vom Aktienkurs abgezogen.

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