Lexikon
Artillerie
[die; lateinisch, französisch]
die mit Geschützen aller Art ausgerüsteten Teile des Heeres und der Kriegsmarine, soweit die Geschütze nicht zu anderen Waffengattungen gehören (wie Panzerabwehrgeschütze der Infanterie). Beim Heer unterschied man früher Feldartillerie (bis zum 1. Weltkrieg die leichte, fahrende oder reitende Artillerie, mit Feldkanonen und leichten Feldhaubitzen) und Fußartillerie (die Festungsartillerie und [seit 1891] die durch Bespannung beweglich gemachte schwere Artillerie des Feldheeres). Die moderne Artillerie ist motorisiert und durch Radargeräte, Aufklärungsdrohnen und Raketenwaffen ergänzt. In der Bundeswehr ist die Schießende Artillerie eine Waffengattung des Heeres, ausgerüstet mit Feld- und Panzerhaubitzen (Rohrartillerie) sowie Mehrfachraketenwerfern (Raketenartillerie). Flugabwehrkanonenpanzer und Flugabwehrraketenträger werden meist nicht der Artillerie zugeordnet, sondern der Flugabwehrtruppe.
Moderne Definition
Artillerie ist eine je nach ihren besonderen Aufgaben in taktischen Einheiten gegliederte, mit Abschusseinrichtungen (Rohr- und Raketengeschützen) bewaffnete, nur zur Selbstverteidigung mit Handfeuerwaffen ausgerüstete und mit eigenen Aufklärungs- und Topographieeinheiten versehene Waffengattung, die 1. mit atomaren, Brisanz- und Sondergeschossen Boden- und Wasserziele niederhält, zerstört oder vernichtet, 2. im Gefecht Hauptträger des Feuerkampfs ist, 3. durch Feuerzusammenfassungen und durch den Einsatz von Atomsprengkörpern eine Schwerpunktbildung in der Hand des Truppenführers ermöglicht, 4. die Führung und die Kampftruppen durch Aufklärung unterstützt.
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