Lexikon
Ausgleichung
Anrechnung; Einwerfung1. im Schuldrecht die interne Auseinandersetzung mehrerer Gesamtschuldner, nachdem einer die gemeinschaftliche Schuld bezahlt hat (§ 426 BGB); – 2. im Erbrecht bei der gesetzlichen Erbfolge die Anrechnung von Zuwendungen (Ausstattung), die der Erblasser bei Lebzeiten einem von mehreren Abkömmlingen gemacht hat, auf dessen Erbteil.
Wissenschaft
Antidepressiva: Erwartung prägt Absetzsymptome
Aufhören ist problematisch, heißt es: Neben dem Verlust der stimmungsaufhellenden Wirkung können auch „Entzugserscheinungen“ wie Schlafstörungen oder Kopfschmerzen das Absetzen einer Antidepressiva-Behandlung erschweren. Doch aus einer Studie geht nun hervor, dass dieser Aspekt offenbar weniger schwerwiegend ist als bisher...
Wissenschaft
Unverzichtbare Kraftpakete
Lange Zeit galten Batterien in Deutschland als eher langweilig. Doch mit dem Aufstieg der Elektromobilität wächst auch das Interesse an den elektrochemischen Speichern. Weltweit suchen nun Forscher nach neuen Technologien, und Unternehmen ringen um Marktanteile. von RALF BUTSCHER Die Nachricht wirkte wie ein Paukenschlag, die am...