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Ausgleichung

Anrechnung; Einwerfung
1. im Schuldrecht die interne Auseinandersetzung mehrerer Gesamtschuldner, nachdem einer die gemeinschaftliche Schuld bezahlt hat (§ 426 BGB); 2. im Erbrecht bei der gesetzlichen Erbfolge die Anrechnung von Zuwendungen (Ausstattung), die der Erblasser bei Lebzeiten einem von mehreren Abkömmlingen gemacht hat, auf dessen Erbteil.

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