Lexikon
Ausgleichung
Anrechnung; Einwerfung1. im Schuldrecht die interne Auseinandersetzung mehrerer Gesamtschuldner, nachdem einer die gemeinschaftliche Schuld bezahlt hat (§ 426 BGB); – 2. im Erbrecht bei der gesetzlichen Erbfolge die Anrechnung von Zuwendungen (Ausstattung), die der Erblasser bei Lebzeiten einem von mehreren Abkömmlingen gemacht hat, auf dessen Erbteil.
Wissenschaft
Ganz schön bizarr
Schon die vorletzte Folge dieser Kolumne ging von dem allzu gerne bemühten Allgemeinplatz aus, dass in der Wissenschaft jedes Ergebnis die Tür zu neuen Fragen öffnet. Diese Folge tut es wieder, startet von dort aus aber in eine andere Richtung. Denn so einleuchtend diese Feststellung auch sein mag, so sollte zugleich umgekehrt...
Wissenschaft
Bloß keine Vorurteile!
Algorithmen für Künstliche Intelligenz erstellen aus Daten Verhaltensprofile von Menschen und liefern damit die Grundlagen für Entscheidungen. Daraus ergeben sich ethische Probleme. von KLAUS WAGNER Vor ein paar Jahren in Coral Springs, Florida/USA: Eine 18-Jährige fürchtet zu spät zu einem Termin zu kommen und versucht deshalb...