Lexikon
Ausgleichung
Anrechnung; Einwerfung1. im Schuldrecht die interne Auseinandersetzung mehrerer Gesamtschuldner, nachdem einer die gemeinschaftliche Schuld bezahlt hat (§ 426 BGB); – 2. im Erbrecht bei der gesetzlichen Erbfolge die Anrechnung von Zuwendungen (Ausstattung), die der Erblasser bei Lebzeiten einem von mehreren Abkömmlingen gemacht hat, auf dessen Erbteil.
Wissenschaft
Troja und die Spur des Goldes
Vor 4500 Jahren tauschten die Mächtigen der Welt Güter, Ideen und – das zeigen jüngste Forschungen – jede Menge Gold.
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Wissenschaft
Schatzkiste Natur
Es gilt als sicher, dass im Meer und im Boden noch viele Organismen zu entdecken sind – und damit auch zahlreiche medizinische Wirkstoffe. von FRANK FRICK und SALOME BERBLINGER Die enorme Vielfalt des Lebens im Meer hat sich als reiche Inspirationsquelle für die Entdeckung von Arzneimitteln erwiesen“, lautet der erste Satz in...