Lexikon

Aussetzung

Prozessrecht
die Stilllegung des Verfahrens bei Anhängigkeit eines anderen für seinen Fortgang bedeutsamen Prozesses (§§ 148ff. ZPO) oder bei Vorliegen besonderer Verhältnisse (z. B. Tod eines Prozessbeteiligten oder seines Anwalts). In Österreich wird die Prozessaussetzung als Unterbrechung bezeichnet (§§ 155ff. ZPO).
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