Lexikon
Aussetzung
Prozessrecht
die Stilllegung des Verfahrens bei Anhängigkeit eines anderen für seinen Fortgang bedeutsamen Prozesses (§§ 148ff. ZPO) oder bei Vorliegen besonderer Verhältnisse (z. B. Tod eines Prozessbeteiligten oder seines Anwalts). – In Österreich wird die Prozessaussetzung als Unterbrechung bezeichnet (§§ 155ff. ZPO).

Wissenschaft
Herrscher der Meere
Im Meer sind die Kleinsten die Größten. Die Grundlage allen Lebens im Meer ist das Plankton. Und der König der Meerestiere ist nicht der Weiße Hai. Von TIM SCHRÖDER Wer an Land als Tier dominiert, ist meist größer, schneller oder stärker. Im Meer ist das anders. Der wahre Herrscher der Ozeane ist das Phytoplankton – […]
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Wissenschaft
Lichtkrümmung als Sternenwaage
Erstmals wurde die Masse eines isolierten Weißen Zwergs gemessen – anhand der Deformation seiner Raumzeit ringsum.
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