Lexikon
Aussetzung
Prozessrecht
die Stilllegung des Verfahrens bei Anhängigkeit eines anderen für seinen Fortgang bedeutsamen Prozesses (§§ 148ff. ZPO) oder bei Vorliegen besonderer Verhältnisse (z. B. Tod eines Prozessbeteiligten oder seines Anwalts). – In Österreich wird die Prozessaussetzung als Unterbrechung bezeichnet (§§ 155ff. ZPO).
Wissenschaft
Eldorado am Polarkreis
Am Rand der Arktis werden Erdöl und Erdgas gefördert. Nun ermöglicht es der Klimawandel, auch bislang unzugängliche Lagerstätten zu erschließen.
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Wissenschaft
Grips im Gefüge
Smarte Werkstoffe reagieren eigenständig auf äußere Einflüsse, verformen sich, heilen Beschädigungen und berichten darüber. von REINHARD BREUER Der Fingerhandschuh, den Holger Böse überzieht, hat Stulpen über den Fingern, die der Würzburger Physiker jetzt abwechselnd bewegt. Mit dem Daumen berührt er nacheinander verschiedene...