Lexikon

Aussetzung

Prozessrecht
die Stilllegung des Verfahrens bei Anhängigkeit eines anderen für seinen Fortgang bedeutsamen Prozesses (§§ 148ff. ZPO) oder bei Vorliegen besonderer Verhältnisse (z. B. Tod eines Prozessbeteiligten oder seines Anwalts). In Österreich wird die Prozessaussetzung als Unterbrechung bezeichnet (§§ 155ff. ZPO).
braune Hundezecke auf einem Bleistift
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Zecken ernähren sich von menschlichem und tierischem Blut und können bei ihren Bissen Krankheitserreger übertragen. Nun haben Forschende einen möglichen Weg gefunden, den Zeckenbestand künftig besser regulieren zu können und damit das Erkrankungsrisiko zu senken. Als Angriffspunkt könnten dabei spezielle Bakterien dienen, die im...

Erz, Meer, Meeresgrund
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Erzrausch am Meeresgrund

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