Lexikon
Benefit of clergy
[
ˈbenifit ɔv ˈklə:dʒi
]im 12. Jh. von der Kirche durchgesetztes Rechtsmittel im engl. Strafrecht, mit dem ein Angeklagter, der eine Verbindung mit der Kirche nachwies, seine Überstellung von einem weltl. an ein geistl. Gericht erreichen konnte. Seit dem 14. Jh. war dieses Rechtsmittel allg. zugänglich, um die übermäßige Härte des Strafrechts zu umgehen. Seit dem 16. Jh. enthielten die meisten Strafgesetze die Formel „Without benefit of clergy“. Im 19. Jh. wurde das Rechtsmittel abgeschafft.
Wissenschaft
Ab durch die Röhre
Eine neue Ära des Gütertransports steht in der Schweiz in den Startlöchern. Vom Versand bis zur Feinverteilung sollen die Güter unterirdisch und von der Bevölkerung unbemerkt ihren Bestimmungsort erreichen – und damit den Lkw-Verkehr auf den Hauptverkehrsadern reduzieren. von CHRISTIAN BERNHART Das Leitmotiv „Es gibt viel Platz...
Wissenschaft
Den Weißen Hai entthront
Seit Steven Spielbergs Film in den 1970er-Jahren gilt der Weiße Hai als Schrecken der Meere: grausam, gefährlich, übermächtig. Doch nun ist er selbst zum Gejagten geworden. von BETTINA WURCHE Weiße Haie sind nicht mehr die Top-Prädatoren vor der südafrikanischen Küste. Sie sind nun selbst die Gejagten – von Schwertwalen, die es...