Lexikon

Benefit of clergy

[
ˈbenifit ɔv ˈklə:dʒi
]
im 12. Jh. von der Kirche durchgesetztes Rechtsmittel im engl. Strafrecht, mit dem ein Angeklagter, der eine Verbindung mit der Kirche nachwies, seine Überstellung von einem weltl. an ein geistl. Gericht erreichen konnte. Seit dem 14. Jh. war dieses Rechtsmittel allg. zugänglich, um die übermäßige Härte des Strafrechts zu umgehen. Seit dem 16. Jh. enthielten die meisten Strafgesetze die Formel „Without benefit of clergy“. Im 19. Jh. wurde das Rechtsmittel abgeschafft.
xxScience_Photo_Library-13407452-HighRes.jpg
Wissenschaft

Im Ring der Zeit

Führt die fernste Zukunft zurück zum Urknall? von RÜDIGER VAAS Alles scheidet, Alles grüsst sich wieder; ewig bleibt sich treu der Ring des Seins. In jedem Nu beginnt das Sein; um jedes Hier rollt sich die Kugel Dort. Die Mitte ist überall. Krumm ist der Pfad der Ewigkeit“, verkündete Friedrich Nietzsche seine tiefe Überzeugung „...

Fischer_NEU_02.jpg
Wissenschaft

Der Gag der Pauli-Maschine

Der Physiker Wolfgang Pauli (1900–1958) wurde vor allem durch seine Pionierleistungen im Bereich der Quantenmechanik berühmt: Für das von ihm formulierte Pauli-Prinzip erhielt er 1945 den Nobelpreis. Es besagt, dass Elektronen oder andere Fermionen (Teilchen mit halbzahligem Spin) sich in ihren Quantenzahlen unterscheiden müssen...

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon