Lexikon
Benefit of clergy
[
ˈbenifit ɔv ˈklə:dʒi
]im 12. Jh. von der Kirche durchgesetztes Rechtsmittel im engl. Strafrecht, mit dem ein Angeklagter, der eine Verbindung mit der Kirche nachwies, seine Überstellung von einem weltl. an ein geistl. Gericht erreichen konnte. Seit dem 14. Jh. war dieses Rechtsmittel allg. zugänglich, um die übermäßige Härte des Strafrechts zu umgehen. Seit dem 16. Jh. enthielten die meisten Strafgesetze die Formel „Without benefit of clergy“. Im 19. Jh. wurde das Rechtsmittel abgeschafft.
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