Lexikon

Benefit of clergy

[
ˈbenifit ɔv ˈklə:dʒi
]
im 12. Jh. von der Kirche durchgesetztes Rechtsmittel im engl. Strafrecht, mit dem ein Angeklagter, der eine Verbindung mit der Kirche nachwies, seine Überstellung von einem weltl. an ein geistl. Gericht erreichen konnte. Seit dem 14. Jh. war dieses Rechtsmittel allg. zugänglich, um die übermäßige Härte des Strafrechts zu umgehen. Seit dem 16. Jh. enthielten die meisten Strafgesetze die Formel „Without benefit of clergy“. Im 19. Jh. wurde das Rechtsmittel abgeschafft.
hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Wozu ein neuer Super-Teilchenbeschleuniger?

Die Europäische Organisation für Kernforschung CERN nahe Genf in der Schweiz verfügt mit dem Large Hadron Collider (LHC) seit 2008 über den leistungsstärksten Teilchenbeschleuniger der Welt. Doch inzwischen arbeiten die Teilchenphysiker längst an den Plänen für ihr nächstes Spielzeug: den „Future Circular Collider“ (FCC). Er soll...

sciencebusters_NEU.jpg
Wissenschaft

Schiff ahoi!

Vor gut vier Jahren, im Dezember 2019, erblickte die erste Science-Busters-Kolumne in bild der wissenschaft das Licht der Welt. Sie hieß „Können Atombomben auf dem Mars Leben schaffen?“ und handelte davon, dass der verhaltensoriginelle AfD-Sympathisant Elon Musk auf dem Nachrichtenportal Twitter – das damals noch so hieß und...

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon