Lexikon
Benefit of clergy
[
ˈbenifit ɔv ˈklə:dʒi
]im 12. Jh. von der Kirche durchgesetztes Rechtsmittel im engl. Strafrecht, mit dem ein Angeklagter, der eine Verbindung mit der Kirche nachwies, seine Überstellung von einem weltl. an ein geistl. Gericht erreichen konnte. Seit dem 14. Jh. war dieses Rechtsmittel allg. zugänglich, um die übermäßige Härte des Strafrechts zu umgehen. Seit dem 16. Jh. enthielten die meisten Strafgesetze die Formel „Without benefit of clergy“. Im 19. Jh. wurde das Rechtsmittel abgeschafft.
Wissenschaft
Neuer Risiko-Index sagt lokale Sturzflutgefahr voraus
Extremwetterereignisse wie Platzregen werden immer häufiger, mit teils verheerenden Folgen, wie zuletzt die Überschwemmungen in Süddeutschland zeigten. Forschende haben daher nun eine Art Warnampel für Starkregen entwickelt. Der Index berücksichtigt neben Wetterdaten auch die lokale Bebauung und natürliche Gegebenheiten, um die...
Wissenschaft
Zweierlei Maß
Vom griechischen Philosophen Protagoras stammt der Satz „Der Mensch ist das Maß aller Dinge“. Was er damit meinte: Alle Dinge in der Welt sind immer nur so, wie sie dem Menschen erscheinen. Oder anders ausgedrückt: Der Mensch kann nicht heraus aus seiner Haut – und stellt sich daher stets selbst ins Zentrum seiner Bewertungen....