Lexikon

Bundesministerium der Justiz

Abk. BMJ, 1949 gebildete oberste Bundesbehörde, zuständig für das Rechtswesen des Bundes. Aufgaben sind u. a.: Vorbereitung der Gesetzgebung auf den Gebieten der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit, der Gerichtsverfassung, des Verfahrens der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Patent- u. der Wehrstrafgerichtsbarkeit, die Vorbereitung der Gesetzgebung auf den Gebieten des bürgerl. Rechts, Strafrechts, des Handels- u. Wirtschaftsrechts. Das BMJ überprüft ferner die Gesetzes- u. Verordnungsentwürfe der anderen Bundesministerien auf Rechtsförmlichkeit, bereitet die Wahl der Bundesrichter des Bundesverfassungsgerichts u. der obersten Bundesgerichte vor u. hat an den Organisations-, Personal-, u. Haushaltsangelegenheiten des Bundesarbeitsgerichts mitzuwirken. Österreich: Bundesministerium für Justiz. Schweiz: Eidgenössisches Justiz- u. Polizeidepartement.
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Wissenschaft

Alexa hört auf Gefühle

Ob Sprachassistent, Callcenter-Software oder Überwachungskamera: Algorithmen können anhand von Stimme oder Gesichtsausdruck die Gefühlslage von Menschen erkennen – und beeinflussen. von CHRISTIAN WOLF Sie beantwortet Fragen zu Fußballergebnissen, liest Kochrezepte vor oder erzählt Witze: Amazons Sprachassistentin Alexa ist in...

Lebensende, Vorsorge
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»Wir müssen fragen – und zuhören«

Am Lebensende werden Menschen altruistisch, sagt der international renommierte Palliativmediziner Gian Domenico Borasio.

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