Lexikon
Bundesministerium der Justiz
Abk. BMJ, 1949 gebildete oberste Bundesbehörde, zuständig für das Rechtswesen des Bundes. Aufgaben sind u. a.: Vorbereitung der Gesetzgebung auf den Gebieten der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit, der Gerichtsverfassung, des Verfahrens der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Patent- u. der Wehrstrafgerichtsbarkeit, die Vorbereitung der Gesetzgebung auf den Gebieten des bürgerl. Rechts, Strafrechts, des Handels- u. Wirtschaftsrechts. Das BMJ überprüft ferner die Gesetzes- u. Verordnungsentwürfe der anderen Bundesministerien auf Rechtsförmlichkeit, bereitet die Wahl der Bundesrichter des Bundesverfassungsgerichts u. der obersten Bundesgerichte vor u. hat an den Organisations-, Personal-, u. Haushaltsangelegenheiten des Bundesarbeitsgerichts mitzuwirken. – Österreich: Bundesministerium für Justiz. – Schweiz: Eidgenössisches Justiz- u. Polizeidepartement.
Wissenschaft
Helium-Regen und ausgefranster Kern
Das Innere der Riesenplaneten im Sonnensystem ist äußerst exotisch, wie Daten von Raumsonden und Laborexperimenten zeigen. von THOMAS BÜHRKE Jupiter, Saturn, Uranus und Neptun sind die Riesen im äußeren Sonnensystem. Diese Gasplaneten besitzen 99,5 Prozent der Gesamtmasse aller Planeten. Im Inneren Jupiters fänden mehr als 1300...
Wissenschaft
Höhere Heilungschancen
Hormonelle Therapien finden in der Medizin vielfache Anwendung. Neue Wirkstoffe versprechen präzisere Therapien bei Brustkrebs. von SIGRID MÄRZ Die Diagnose Brustkrebs bedeutet für die Menschen, die sie erhalten, einen massiven Einschnitt in ihr Leben. Bei Männern ist Brustkrebs selten: Eine von 100 Neuerkrankungen betrifft einen...