Lexikon
Bundesministerium der Justiz
Abk. BMJ, 1949 gebildete oberste Bundesbehörde, zuständig für das Rechtswesen des Bundes. Aufgaben sind u. a.: Vorbereitung der Gesetzgebung auf den Gebieten der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit, der Gerichtsverfassung, des Verfahrens der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Patent- u. der Wehrstrafgerichtsbarkeit, die Vorbereitung der Gesetzgebung auf den Gebieten des bürgerl. Rechts, Strafrechts, des Handels- u. Wirtschaftsrechts. Das BMJ überprüft ferner die Gesetzes- u. Verordnungsentwürfe der anderen Bundesministerien auf Rechtsförmlichkeit, bereitet die Wahl der Bundesrichter des Bundesverfassungsgerichts u. der obersten Bundesgerichte vor u. hat an den Organisations-, Personal-, u. Haushaltsangelegenheiten des Bundesarbeitsgerichts mitzuwirken. – Österreich: Bundesministerium für Justiz. – Schweiz: Eidgenössisches Justiz- u. Polizeidepartement.
Wissenschaft
Das weiße Gold
Milch war in den zurückliegenden rund 8000 Jahren ein wichtiger Treibstoff für die Entwicklung der Menschheit.
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Wissenschaft
Magnonen, Ionen und künstliche Synapsen
Wenn zum Rechnen nicht mehr Elektronen durch Chips fließen, sondern Materialien selbst die nötigen Aufgaben bewältigen, führt der Weg zum neuromorphen Computer. von KAI DÜRFELD Ionen wandern durch winzige Käfige, bleiben hängen, lösen sich wieder und hinterlassen Spuren. Auf diese Weise entsteht Gedächtnis aus Materie. Das...