Lexikon

Bundesministerium der Justiz

Abk. BMJ, 1949 gebildete oberste Bundesbehörde, zuständig für das Rechtswesen des Bundes. Aufgaben sind u. a.: Vorbereitung der Gesetzgebung auf den Gebieten der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit, der Gerichtsverfassung, des Verfahrens der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Patent- u. der Wehrstrafgerichtsbarkeit, die Vorbereitung der Gesetzgebung auf den Gebieten des bürgerl. Rechts, Strafrechts, des Handels- u. Wirtschaftsrechts. Das BMJ überprüft ferner die Gesetzes- u. Verordnungsentwürfe der anderen Bundesministerien auf Rechtsförmlichkeit, bereitet die Wahl der Bundesrichter des Bundesverfassungsgerichts u. der obersten Bundesgerichte vor u. hat an den Organisations-, Personal-, u. Haushaltsangelegenheiten des Bundesarbeitsgerichts mitzuwirken. Österreich: Bundesministerium für Justiz. Schweiz: Eidgenössisches Justiz- u. Polizeidepartement.
Wissenschaft

Geladene Aktivkohle könnte CO₂ einfangen

Weniger Freisetzung ist angesagt, doch im Kampf gegen den Klimawandel könnte auch eine aktive Beseitigung von Treibhausgasen aus der Atmosphäre sinnvoll sein. Nun hat ein Forschungsteam eine Methode entwickelt, die eine praktikable Beseitigung von Kohlendioxid direkt aus der Luft ermöglichen könnte. Als wiederverwendbarer „...

Dunkelflaute, Netz, Strom
Wissenschaft

Die Furcht vor der Dunkelflaute

Kein Wind, kaum Sonnenlicht – das Schreckgespenst der erneuerbaren Energiequellen. Wie stark ist die Sicherheit der Stromversorgung tatsächlich gefährdet?

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