Lexikon
Bundesministerium der Justiz
Abk. BMJ, 1949 gebildete oberste Bundesbehörde, zuständig für das Rechtswesen des Bundes. Aufgaben sind u. a.: Vorbereitung der Gesetzgebung auf den Gebieten der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit, der Gerichtsverfassung, des Verfahrens der ordentlichen, der Verwaltungs-, der Finanz-, der Patent- u. der Wehrstrafgerichtsbarkeit, die Vorbereitung der Gesetzgebung auf den Gebieten des bürgerl. Rechts, Strafrechts, des Handels- u. Wirtschaftsrechts. Das BMJ überprüft ferner die Gesetzes- u. Verordnungsentwürfe der anderen Bundesministerien auf Rechtsförmlichkeit, bereitet die Wahl der Bundesrichter des Bundesverfassungsgerichts u. der obersten Bundesgerichte vor u. hat an den Organisations-, Personal-, u. Haushaltsangelegenheiten des Bundesarbeitsgerichts mitzuwirken. – Österreich: Bundesministerium für Justiz. – Schweiz: Eidgenössisches Justiz- u. Polizeidepartement.
Wissenschaft
Tarnung oder Warnung: Was die Farben von Insekten beeinflusst
Unauffälliges Braun oder leuchtendes Orange? Insekten setzen auf verschiedene Farbstrategien, um sich vor hungrigen Vögeln zu verstecken oder sie abzuschrecken. Eine globale Studie zeigt nun, welche Taktik unter welchen Bedingungen erfolgreicher ist. Demnach bieten Tarnfarben vor allem bei schwachem Licht und bei einer hohen...
Wissenschaft
Zu scharf gereinigt
Der massenhafte Gebrauch von Desinfektionsmitteln kann Antibiotikaresistenzen befördern. Nun erproben Fachleute die probiotische Reinigung von Krankenhausböden. von SUSANNE DONNER Von einer stillen Pandemie hinter der Pandemie spricht die Weltgesundheitsorganisation (WHO). In den vergangenen Jahren und vor allem während der COVID...