Lexikon

Deutscher Bund

Unberechenbarkeit Deutschlands
Unberechenbarkeit Deutschlands
Nach Schaffung des Deutschen Bundes 1815 gehörte Wilhelm von Humboldt zu den frühen Warnern vor einer Großmachtstellung Deutschlands (Memorandum an den Freiherrn von Hardenberg vom 30. 9. 1816, Auszüge):

Man wird Deutschland nie hindern könne, auf irgendeine Weise Ein Staat und Eine Nation sein zu wollen; die Neigung, wenn nicht nach Einheit, wenigstens doch nach irgendeinem Verbande, liegt, ohne dass man sie austilgen kann, in allen Köpfen und Gemütern...

Man muss auf keine Weise den wahren und eigentlichen Zweck des Bundes vergessen, insofern er mit der europäischen Politik zusammenhängt. Dieser Zweck ist die Sicherung der Ruhe; das ganze Dasein des Bundes ist mithin auf die Erhaltung des Gleichgewichts durch innewohnende Schwerkraft berechnet. Diesem würde nun durchaus entgegengearbeitet, wenn in die Reihe der europäischen Staaten, außer den größeren deutschen einzeln genommen, noch ein neuer kollektiver, in einer nicht durch gestörtes Gleichgewicht aufgeregten, sondern gleichsam willkürlichen Tätigkeit eingeführt würde, der bald für sich handelte, bald einer oder der anderen größeren Macht zu Hülfe und zum Vorwand diente. Niemand könnte dann hindern, dass nicht Deutschland als Deutschland ein erobernder Staat würde, was kein echter Deutscher wollen kann, da man jetzt wohl weiß, welche bedeutenden Vorzüge in geistiger und wissenschaftlicher Bildung die deutsche Nation, solange sie keine politische Richtung nach außen hatte, erreicht hat, aber es noch nicht ausgemacht ist, wie eine solche Richtung auch in dieser Rücksicht wirken würde. [...]
Sieht man auf die besondere Natur des Bundes, so gibt es, meiner Meinung nach, die wichtigsten Gründe, alle Tätigkeit des Bundes, als eigenen Gesamtstaats, so viel nur immer möglich zu beschränken.
der 18151866 bestehende Zusammenschluss der deutschen Einzelstaaten, der an die Stelle des 1806 aufgelösten Hl. Römischen Reichs Deutscher Nation trat. Im Deutschen Bund waren Preußen und Österreich nur mit den vormaligen Reichslanden vertreten (Preußen ohne Ost- und Westpreußen, Österreich ohne galizische, ungarische und italienische Länder). Ferner gehörten ihm der König von England (für Hannover), der König von Dänemark (für Holstein) und der König der Niederlande (für Luxemburg) an. Einziges Organ war die Bundesversammlung (auch Bundestag) in Frankfurt am Main, ein ständiger Gesandtenkongress unter Vorsitz Österreichs. Verfassungsänderungen erforderten Einstimmigkeit. Das Bundesheer bestand aus preußischen, österreichischen und gemischten Truppenteilen; es besaß keine einheitliche Organisation und Führung. Unter Metternichs Einfluss wurde der Bund zum Instrument gegen liberale Bewegungen. Reformversuche schlugen fehl; eine Entwicklung zum zeitgemäßen nationalliberalen Bundesstaat kam nicht zustande. Der Bund war belastet durch den preußisch-österreichischen Dualismus und hörte bei Ausbruch des Deutschen Krieges auf zu bestehen.