Lexikon

Deutscher Olympischer Sportbund

DOSB
Dachorganisation des deutschen Sports; am 20. 5. 2006 aus dem Zusammenschluss von Deutschem Sportbund (DSB) und Nationalem Olympischem Komitee (NOK) entstanden; Sitz: Frankfurt a. M., mit rund 27 Millionen Mitgliedern die größte Personenvereinigung Deutschlands. Aufgaben sind national die Förderung und Steuerung des Breiten- sowie des Leistungssports und der Vertretung ihrer Angelegenheiten gegenüber der Gesellschaft, dem Staat und anderen Institutionen im In- und Ausland. Ferner die Förderung der olympischen Grundprinzipien und die Organisation der Beteiligung Deutschlands an den Olympischen Spielen. Mitglieder des DOSB sind die olympischen und nichtolympischen Spitzenverbände, die Landessportbünde, die Sportverbände mit besonderer Aufgabenstellung, die Sportverbände ohne internationale Anbindung, die deutschen IOC-Mitglieder sowie die so genannten Persönlichen Mitglieder (bis zu 10 aktive oder ehemalige Athletinnen und Athleten sowie bis zu 5 Persönlichkeiten aus dem olympischen Bereich).
Doppelsternsysteme wie CPD −29 2176 sind eine kosmische Besonderheit. Davon gibt es in der Milchstraße gegenwärtig wohl nur ein Dutzend. Und sie bereichern das All: etwa mit Gold und Platin. ©NOIRLab/NSF/AURA/J. da Silva/Spaceengine
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