Lexikon
Deutsches Sportabzeichen
1913 als Deutsches Turn- u. Sportabzeichen (1934–1945 Reichs-Sportabzeichen) geschaffene Auszeichnung, die nach bestandenen Prüfungen entsprechend bestimmter Leistungsanforderungen vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) verliehen wird. Es besteht aus dem DOSB-Zeichen, umschlossen von einem stilisierten Lorbeerkranz. Die sportlichen Bedingungen sind in 5 Gruppen eingeteilt; aus jeder Gruppe muss nur eine Bedingung erfüllt werden. Prüfungszeitraum ist das Kalenderjahr, in dem das angegebene Alter erreicht wird. Bei der 1. Verleihung wird das Deutsche Sportabzeichen in Bronze verliehen, das Deutsche Sportabzeichen in Silber nach der 3. erfolgreichen Prüfung und das Deutsche Sportabzeichen in Gold nach der 5. Wiederholung. Wiederholer im Besitz des Sportabzeichens in Gold werden besonders ausgezeichnet. Außerdem gibt es das analog aufgebaute Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen sowie das Deutsche Sportabzeichen Jugend.
Dem Deutschen Sportabzeichen entsprach in der DDR das „Sportabzeichen der DDR“, das 1965 das Leistungsabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“ ablöste.
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