Lexikon
Ehelichkeit
eheliche Abstammungnatürliche Begründung eines ehelichen Kindesverhältnisses durch Abstammung von den Ehegatten. Sie wurde nach §§ 1591ff. BGB bei Geburt nach der Eheschließung aufgrund von Empfängnis vor oder während der Ehe und Geschlechtsverkehr der Ehegatten während der gesetzlichen Empfängniszeit, bei dem eine Empfängnis nicht (z. B. wegen Zeugungsunfähigkeit) offenbar unmöglich war, angenommen (Ehelichkeitsvermutung); durch Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. 12. 1997 abgeschafft.
In Österreich (§§ 138, 156–159b ABGB) und in der Schweiz (Art. 252–257 ZGB) ähnlich wie ehemals in Deutschland.
Wissenschaft
Haie stehen Schlange
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Wissenschaft
Wie Kalorienangaben unsere Lebensmittelauswahl beeinflussen
Welchen Effekt haben Kalorienangaben auf Lebensmitteln? Dieser Frage ist nun eine Cochrane-Metastudie mit Daten von rund 10.000 Personen nachgegangen. Demnach können die Kennzeichnungen Verbrauchern tatsächlich dabei helfen, sich für kalorienärmere Lebensmittel zu entscheiden. Der Effekt ist allerdings nur gering: Bei einer...
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