Lexikon

Ehelichkeit

eheliche Abstammung
natürliche Begründung eines ehelichen Kindesverhältnisses durch Abstammung von den Ehegatten. Sie wurde nach §§ 1591ff. BGB bei Geburt nach der Eheschließung aufgrund von Empfängnis vor oder während der Ehe und Geschlechtsverkehr der Ehegatten während der gesetzlichen Empfängniszeit, bei dem eine Empfängnis nicht (z. B. wegen Zeugungsunfähigkeit) offenbar unmöglich war, angenommen (Ehelichkeitsvermutung); durch Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16. 12. 1997 abgeschafft.
In Österreich (§§ 138, 156159b ABGB) und in der Schweiz (Art. 252257 ZGB) ähnlich wie ehemals in Deutschland.
Spinwellen, Energie, Soin
Wissenschaft

Der Spin schlägt Wellen

Schaltkreise, die mit Spinwellen statt Elektronen rechnen, sollen zur energieeffizienten Ergänzung für die Halbleiterelektronik werden. von FINN BROCKERHOFF Mit einem beherzten Druck auf die Einschalttaste wird der alte Computer zum Leben erweckt: der Lüfter heult auf, ein Piepen ertönt. Dann dringt aus dem Inneren des...

Duogynon
Wissenschaft

»Weder abgeschlossen noch aufgearbeitet«

In Form von Arzneimitteln können Hormone beachtliche Wirkung auf den Körper haben – auch unvorhergesehene wie im Fall Duogynon. Das Gespräch führte SIGRID MÄRZ Frau Prof. Nemec, Ihr Forschungsprojekt beleuchtet die Geschichte hormoneller Schwangerschaftstests, die Millionen Frauen weltweit in den 1950er- bis 1980er-Jahren...

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