Lexikon

elektrnische Unterschrift

digitale Unterschrift; digitale Signatur
digitales Äquivalent zur handgeschriebenen Unterschrift (Signatur), das es mit Hilfe asymmetrischer Verschlüsselungsverfahren ermöglicht, die Urheberschaft (Authentizität) und die Unverfälschtheit (Integrität) eines Dokuments eindeutig zu belegen. Die „Unterschrift“ besteht aus einer Zeichenkombination, die aus dem geheimen Schlüssel des Autors resultiert. Mit Hilfe des öffentlichen Schlüssels (Public-Key-Verfahren) kann jedermann die Authentizität der Unterschrift überprüfen. In der Praxis wird eine solche Signatur zusammen mit einer Funktion eingesetzt, die garantiert, dass das Dokument unverändert vorliegt. Aus dem Dokument wird mit Hilfe einer asymmetrischen Funktion eine Prüfsumme (ein „Fingerabdruck“) generiert. Asymmetrisch heißt hier, dass aus der Nachricht zwar die Prüfsumme berechnet wurde, eine Umkehrung, also die Errechnung der Nachricht aus der Prüfsumme jedoch nicht möglich ist. Die Prüfsumme wird mit Hilfe des geheimen Schlüssels „unterschrieben“. So ist sowohl die Integrität der Nachricht, als auch deren Urheberschaft gesichert.
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