Lexikon
elektrọnische Unterschrift
digitale Unterschrift; digitale Signaturdigitales Äquivalent zur handgeschriebenen Unterschrift (Signatur), das es mit Hilfe asymmetrischer Verschlüsselungsverfahren ermöglicht, die Urheberschaft (Authentizität) und die Unverfälschtheit (Integrität) eines Dokuments eindeutig zu belegen. Die „Unterschrift“ besteht aus einer Zeichenkombination, die aus dem geheimen Schlüssel des Autors resultiert. Mit Hilfe des öffentlichen Schlüssels (Public-Key-Verfahren) kann jedermann die Authentizität der Unterschrift überprüfen. In der Praxis wird eine solche Signatur zusammen mit einer Funktion eingesetzt, die garantiert, dass das Dokument unverändert vorliegt. Aus dem Dokument wird mit Hilfe einer asymmetrischen Funktion eine Prüfsumme (ein „Fingerabdruck“) generiert. Asymmetrisch heißt hier, dass aus der Nachricht zwar die Prüfsumme berechnet wurde, eine Umkehrung, also die Errechnung der Nachricht aus der Prüfsumme jedoch nicht möglich ist. Die Prüfsumme wird mit Hilfe des geheimen Schlüssels „unterschrieben“. So ist sowohl die Integrität der Nachricht, als auch deren Urheberschaft gesichert.
Wissenschaft
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Die Erforschung von Perowskit-Kristallen bringt nicht nur bessere Solarzellen in greifbare Nähe – sie könnte auch zu neuartigen Leuchtdioden führen. von DIRK EIDEMÜLLER Perowskite gelten schon lange als eine interessante Klasse von Materialien. Die Kristalle, die in der Natur recht häufig als Mineralien vorkommen, weisen aufgrund...
Wissenschaft
Mikroskopisch kleiner Manipulator
Studien legen einen Zusammenhang zwischen erhöhter Risikobereitschaft und einer Infektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii nahe – bei Tier und Mensch.
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