Lexikon

Fernsehen

Publizistisches

In Deutschland hat sich die organisatorische Struktur des Fernsehens, die ursprünglich stark an die des Hörfunks angelehnt war, zu einem trialen System weiterentwickelt: Neben den öffentlich-rechtlichen Programmen und dem Privatfernsehen gibt es das Pay-TV, bei dem der Zuschauer Art und Zeitpunkt der von ihm gewünschten Sendung bestimmen kann und dann auch nur für diese bezahlen muss. Für den internationalen Programmaustausch wurden in Westeuropa die Eurovision und in Osteuropa die Intervision gegründet. Transcoder und Normwandler machen den Programmaustausch möglich.
1953 beschlossen die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten ein bis auf wenige Regionalsendungen gemeinsames Programm unter der Bezeichnung „Deutsches Fernsehen“ (Eröffnung 11. 11. 1954). An diesem Gemeinschaftsprogramm (seit 1. 10. 1984 „Erstes Deutsches Fernsehen“) waren alle 9 Landesrundfunkanstalten beteiligt; 1992 gab es, bedingt durch die deutsche Vereinigung, 11 Landesrundfunkanstalten: Mit dem „Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland“ vom 31. 8. 1991 fanden der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) und der Ostdeutsche Rundfunk Brandenburg (ORB) Aufnahme in die ARD. 1998 fusionierten „Süddeutscher Rundfunk“ (SDR) und „Südwestfunk“ (SWF) zum Südwestrundfunk (SWR) sowie ORB und „Sender Freies Berlin“ (SFB) zum Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).
Am 6. 6. 1961 war durch Staatsvertrag der Bundesländer die Fernsehfunkanstalt Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) mit Sitz in Mainz gegründet worden und hatte am 1. 4. 1963 ihren Sendebetrieb aufgenommen. Seit 1984 veranstaltet das ZDF mit dem Österreichischen Rundfunk und dem Schweizer Fernsehen das Satellitenprogramm 3sat; Partner ist seit Dezember 1993 die ARD. ARD und ZDF betreiben gemeinsam ferner die Fernsehkanäle KI.KA, Phoenix und ARTE. ARD und ZDF sind Mitglieder der Eurovision und werden zusammen mit den dritten Programmen der Landesrundfunkanstalten als öffentlich rechtliche Programme bezeichnet. Ihre Sendeinhalte unterliegen einem gesetzlich definierten Auftrag der Information, Unterhaltung und Bildung. Finanziert werden die öffentlich-rechtlichen Programme durch monatliche Zuschauergebühren sowie durch Werbeeinnahmen (Mischfinanzierung).
Der Fortschritt der Satellitentechnik (Satellitenfernsehen) und die Breitbandverkabelung (Kabelfernsehen) lieferten in der Folge die technischen Voraussetzungen für private Firmen, die seit Mitte der 1980er Jahre zahlreiche Fernseh- und Hörfunkprogramme anbieten, u. a. RTL und SAT 1. Von den rund 35 Mio. TV-Haushalten nutzten 2009 etwa 13,5 Mio. digitales Fernsehen. Durchschnittlich können über Kabelfernsehen 30 Programme empfangen werden (u. a. RTL, RTL 2, SAT 1, PRO 7, VOX, Kabel 1). Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986 soll das Privatfernsehen ebenso wie die öffentlich-rechtlichen Anstalten einen gewissen Grad an Meinungsvielfalt gewährleisten. Betreiber der privaten Programme sind Medienfirmen, an denen vor allem Verlagsunternehmen beteiligt sind. Die Finanzierung erfolgt über Werbung, die mit steigender Zuschauerzahl immer teurer bezahlt wird.
Seit 1987 können in der Bundesrepublik Deutschland auch private Satellitenfernsehprogramme empfangen werden. Durch direktstrahlende Fernsehsatelliten ist seit 1988 der Empfang einer theoretisch fast unbegrenzten Zahl von Programmen mit Hilfe von Parabolantennen für jedermann möglich.
In Österreich betreibt der „Österreichische Rundfunk“ (ORF) mit Sitz in Wien das Fernsehen auf der Grundlage des Bundesgesetzes vom 10. 7. 1974 über die Aufgaben und die Einrichtungen des österreichischen Rundfunks: Organe sind die Hörer- und Sehervertretung, die Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes und verschiedene Einzelkommissionen (u. a. Personalbesetzung, Hörfunk, Fernsehen). Fernsehversuche begannen am 1. 8. 1955, der regelmäßige Versuchsbetrieb wurde am 14. 10. 1955, der ordentliche Programmbetrieb am 1. 1. 1957 eröffnet.
Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), zu der neben dem Hörfunk auch das Fernsehen gehört, ist seit 1966 nach Sprachgebieten in drei Regionalgesellschaften aufgegliedert: je eine für die deutsche und rätoromanische, für die französische und für die italienische Schweiz. Der Versuchsbetrieb des Fernsehens begann 1954.
  1. Einleitung
  2. Fernsehtechnik
  3. Publizistisches
  4. Recht
  5. Geschichte
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