Lexikon

Freie

bei den Germanen Stammesangehörige mit persönlicher und politischer Freiheit sowie einem höheren Wergeld als die Minderfreien und Knechte. Die Freien bildeten die Volksversammlung, das Thing, und waren die tragende Schicht.
Im Mittelalter unterschied der Sachsenspiegel als Freie: Edle (Adlige), Schöffenbarfreie (Edelfreie mit einem Grundbesitz von mindestens etwa 100 ha, an dem das Schöffenamt hing), Pfleghafte, Biergelden (Freibauern mit Eigengut, die den „Grafenschatz“ zahlten, d. h. Heer- oder Dingsteuer bzw. Rodezins) und Landsassen (Pächter oder Zinsbauern ohne eigenen Besitz). Erst die Aufhebung der Leibeigenschaft im 18./19. Jahrhundert machte alle Bauern frei. Die Ministerialen hatten im Spätmittelalter den Makel der Unfreiheit verloren und waren freie Herren geworden; in den Städten hatte sich ein freies Bürgertum gebildet.
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