Lexikon

Fürst

[
althochdeutsch furisto, „der Vorderste“
]
allgemein ein regierender Herrscher. Im Mittelalter bildete sich aus den hohen Reichsbeamten (Herzöge, Grafen, Mark- und Pfalzgrafen) sowie aus dem hohen Klerus (Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte von Reichsklöstern) der Reichsfürstenstand. Seit dem 16. Jahrhundert traten noch durch kaiserliche Privilegierung in den Reichsfürstenstand erhobene Familien hinzu. Der Reichsdeputationshauptschluss (1803) beseitigte sämtliche geistlichen und einen Teil der weltlichen Fürstentümer und mediatisierte viele Grafen und Freiherrn.
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