Lexikon
Gesellschaft
Gegenstand der früher als Staatswissenschaften zusammengefassten Gesellschafts- oder Sozialwissenschaften (insbesondere Soziologie als „Lehre von der Gesellschaft“); bezeichnet das geordnete und bewusst organisierte Zusammenleben und -handeln der Menschen, in der Soziologie „das Soziale“ als System oder als prozessartiges Geschehen; danach ist z. B. bürgerliche Gesellschaft eine besondere historische Erscheinungsform. Unterschieden werden Gesellschaften z. B. nach vorherrschender Erwerbsform (z. B. Industrie-Gesellschaft), nach Stand der technischen Entwicklung (Wissens-Gesellschaft), Sozialstruktur (Klassen-Gesellschaft) oder politischem System (demokratische Gesellschaft). Stabil und produktiv ist eine Gesellschaft, wenn ihre Mitglieder hinsichtlich der Grundwerte übereinstimmen und ein hoher Grad an sozialer Integration besteht.
Begriff
Einen soziologischen Gesellschaftsbegriff entwickelte schon Aristoteles; für ihn ist der griechische Stadtstaat (Polis) die zentrale menschliche Vergesellschaftungsform und dient als Gemeinschaft freier Bürger einer mustergültigen Lebensführung. Andere antike sowie christliche Gesellschaftslehren des frühen Mittelalters waren vom Naturrechtsdenken der Stoa geprägt. In der Zeit der Aufklärung stand vor allem die Theorie des Gesellschaftsvertrags im Zentrum der staatsphilosophischen Erörterung.
Gesellschaftstheorie
Erst im 19./20. Jh. setzte sich die Gesellschaftstheorie als sozialwissenschaftliche Disziplin durch. Als gesellschaftsbezogene Wissenschaft befasste sich besonders der Marxismus mit Ungerechtigkeiten der neu entstandenen Industrie-Gesellschaft. Im Mittelpunkt seiner historisch-materialistischen Gesellschaftslehre stehen die Gegensätze zwischen den Klassen. Die vom Marxismus beeinflusste kritische Theorie untersuchte besonders die herrschaftsbezogenen Auswirkungen der Gesellschaft auf das Individuum.
Im Verlauf der Soziologie-Geschichte wurde der Gesellschaft der Begriff der Gemeinschaft gegenübergestellt: Die gesellschaftlichen Beziehungen wurden als gestiftete, bewusste Interessenverknüpfungen, die gemeinschaftlichen als natürlich entstandene, „organische“ Gliedverbindungen gedacht.
Die bis heute einflussreiche strukturell-funktionale Theorie und die Systemtheorie des Soziologen N. Luhmann begreifen Gesellschaft als System, das aus verschiedenen Teilsystemen (z. B. Politik, Wirtschaft, Kultur) besteht; diese sind durch Kommunikation miteinander verbunden und beeinflussen sich gegenseitig. Oberstes Handlungsprinzip aller Teilsysteme ist die Zweckmäßigkeit.

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