Lexikon
humanitạ̈re Interventiọn
im Völkerrecht der Einsatz von militärischer Gewalt, um die Bevölkerung eines fremden Staates vor besonders schweren oder friedensgefährdenden Verletzungen der Menschenrechte zu schützen. Eine humanitäre Intervention widerspricht nicht dem in Artikel 3, Ziffer 7 der UNO-Charta festgelegten generellen Interventionsverbot. Auch die UNO ist zu einer humanitären Intervention berechtigt und darf diese durch den Sicherheitsrat beschließen, sofern die Menschenrechtsverletzungen den Frieden gefährden. Den Charakter einer auf ein UNO-Mandat gestützten humanitären Intervention hatte die internationale Friedensmission in Somalia 1992–1995, die eine Hungerkatastrophe infolge des Bürgerkriegs verhindern sollte. Der Angriff der NATO auf Jugoslawien 1999 diente dem Schutz der albanischen Bevölkerungsmehrheit im Kosovo vor der systematischen Vertreibung durch die jugoslawische Armee und Polizei, geschah jedoch ohne Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat.
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Start-ups: Heiß auf Kernfusion
Kernfusion ist ein heißes Thema, sowohl im wörtlichen Sinne als auch in der Wirtschaft: 4,8 Milliarden US-Dollar wurden bislang in Kernfusions-Start-ups investiert. Davon 2,8 Milliarden allein im vergangenen Jahr. Zwar scheinen diese Zahlen fast lächerlich im Vergleich zu den vielen Milliarden US-Dollar mit denen große...
Wissenschaft
Das weiße Gold
Milch war in den zurückliegenden rund 8000 Jahren ein wichtiger Treibstoff für die Entwicklung der Menschheit.
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