Lexikon
humanitạ̈re Interventiọn
im Völkerrecht der Einsatz von militärischer Gewalt, um die Bevölkerung eines fremden Staates vor besonders schweren oder friedensgefährdenden Verletzungen der Menschenrechte zu schützen. Eine humanitäre Intervention widerspricht nicht dem in Artikel 3, Ziffer 7 der UNO-Charta festgelegten generellen Interventionsverbot. Auch die UNO ist zu einer humanitären Intervention berechtigt und darf diese durch den Sicherheitsrat beschließen, sofern die Menschenrechtsverletzungen den Frieden gefährden. Den Charakter einer auf ein UNO-Mandat gestützten humanitären Intervention hatte die internationale Friedensmission in Somalia 1992–1995, die eine Hungerkatastrophe infolge des Bürgerkriegs verhindern sollte. Der Angriff der NATO auf Jugoslawien 1999 diente dem Schutz der albanischen Bevölkerungsmehrheit im Kosovo vor der systematischen Vertreibung durch die jugoslawische Armee und Polizei, geschah jedoch ohne Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat.
Wissenschaft
Wie unser Gehirn den Takt unseres Schlafes vorgibt
Unser Schlaf ist bekanntermaßen in zwei Hauptphasen gegliedert: den REM-Schlaf samt Träumen und den für die Erholung wichtigen Non-REM-Schlaf. Nun haben Neurowissenschaftler erstmals herausgefunden, wie unser Gehirn zwischen diesen beiden Zuständen wechselt – und wann der Wechsel schiefgeht, sodass Schlafstörungen auftreten....
Wissenschaft
Immer weniger wissenschaftlicher Fortschritt?
Es scheint, als wäre der wissenschaftliche Fortschritt allgegenwärtig und unaufhaltsam: immer intelligentere Künstliche Intelligenz, immer smartere Smartphones, immer realere virtuelle Realität. Erstaunlich! Doch, wie neu ist das alles wirklich? Ist ein faltbares Smartphone eine bahnbrechende Erfindung? Ist es ein Zeichen des...