Lexikon

humanitạ̈re Interventin

im Völkerrecht der Einsatz von militärischer Gewalt, um die Bevölkerung eines fremden Staates vor besonders schweren oder friedensgefährdenden Verletzungen der Menschenrechte zu schützen. Eine humanitäre Intervention widerspricht nicht dem in Artikel 3, Ziffer 7 der UNO-Charta festgelegten generellen Interventionsverbot. Auch die UNO ist zu einer humanitären Intervention berechtigt und darf diese durch den Sicherheitsrat beschließen, sofern die Menschenrechtsverletzungen den Frieden gefährden. Den Charakter einer auf ein UNO-Mandat gestützten humanitären Intervention hatte die internationale Friedensmission in Somalia 19921995, die eine Hungerkatastrophe infolge des Bürgerkriegs verhindern sollte. Der Angriff der NATO auf Jugoslawien 1999 diente dem Schutz der albanischen Bevölkerungsmehrheit im Kosovo vor der systematischen Vertreibung durch die jugoslawische Armee und Polizei, geschah jedoch ohne Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat.
Hydrothermalquel len in 860 Metern Wassertiefe im Menez Gwen Hydrothermalfeld südwestlich der Azoren.
Wissenschaft

Ozeane als Quelle des Lebens

Die Urzelle Luca könnte sich in der Tiefsee entwickelt haben. Forscher sind im Labor geochemischen Reaktionen auf der Spur, die am Rande heißer Schlote in der Tiefsee stattgefunden haben könnten. Von RAINER KURLEMANN Wer den Beginn allen Lebens auf der Erde verstehen will, muss tief ins Meer eintauchen. Viele Wissenschaftler sind...

Schiffsführer
Wissenschaft

Der digitale Steuermann

Der Schifffahrtsbranche mangelt es an Nachwuchs. Daher sollen teilweise oder vollständig autonome Systeme ans Steuerruder. Forscher versprechen sich davon auch ein Plus an Sicherheit. von TIM SCHRÖDER Die „Watertruck XIII“ ist ganz allein unterwegs. Schnurgerade zieht der stahlblaue Schubkahn seine Bahn im Gent-Ostende-Kanal in...

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon